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Pflegeexpertise I

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Pflegeexpertise I
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.3
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0203
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
6V (6 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 1
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Klausur
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.3 (P311-0203) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 1. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 90 Veranstaltungsstunden (= 67.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 112.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns
BAPP21.7 Pflegeexpertise II
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Hochkomplexe Pflege
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• unterscheiden verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten, Desinfektion, Reinigung und
  Sterilisation.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• wenden evidenzbasierte Assessmentstrategien zur Situations- und Risikoeinschätzung an.
• führen das erweitere klinische Assessment und die körperliche Untersuchung anwendungssicher und über die
  Lebensspanne hinweg aus.
• nutzen ihr erworbenes Wissen, um nonverbal, verbal und parasprachlich zum Ausdruck gebrachte/beobachtbare
  Gesundheitsprobleme, Krankheitssymptome, Bedarfe und Bedürfnisse der Patient*innen, der hilfe- & pflegebedürftige
  Menschen und deren Bezugspersonen wahrzunehmen.
• nutzen ihr erworbenes Wissen, um Maßnahmen, die die Übertragung von Krankheitserregern verhindern, zu planen,
  durchzuführen und zu evaluieren.
 
Kommunikation und Kooperation:
• können Bedarfe, Bedürfnisse und Ressourcen von Patienten/Pflegebedürftigen kommunizieren und ihr
  pflegeprofessionelles Handeln darauf abstimmen.
• können wahrgenommene/beobachtete Eindrücke dem Patienten/Pflegebedürftigen gegenüber sowie auch im
  (interdisziplinären) Team kommunizieren.
• gestalten Kommunikations- und Interaktionsbeziehung umsichtig, adressatengerecht und selbstreflexiv.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• sind sensibilisiert für die Wahrnehmung der individuellen biographischen, soziokulturellen, spirituellen und
  religiösen Entwicklung sowie deren Bedeutung für Gesundheitsverhalten und Krankheitsverständnis.
• nehmen eine empathische, selbstkongruente Haltung ein.
• balancieren Nähe- und Distanzbedürfnisse aus.
 
Prävention und Gesundheitsförderung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• skizzieren Gegenstand und Ziele der Gesundheitsförderung und Prävention
• stellen Gemeinsamkeiten wie Unterschiede beider Konzepte gegenüber
• beschreiben und erläutern die Grundlagen, Rahmenbedingungen und Handlungsbereiche von Prävention und
  Gesundheitsförderung sowie der verschiedenen Settings und ihrer Praxis
• unterscheiden verschiedene Strategien und Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention
• identifizieren an exemplarischen Beispielen aus der Praxis spezifische Gesundheitsrisiken und -chancen für
  Individuum, Gruppen und/oder Gesellschaft Analysieren lösungsorientierte gesundheitsförderliche/präventive
  Handlungsstrategien
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• nutzen ihr erworbenes Wissen, um gesundheitliche Verhaltens- und Verhältnisänderungen für sich und andere zu
  planen, umzusetzen und zu evaluieren
 
Kommunikation und Kooperation:
• vertreten eine gesundheitsförderliche Perspektive gegenüber Anderen
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• entwickeln die Sensibilität und Bereitschaft, wichtige Aspekte und Prinzipien der Gesundheitsförderung und
  Prävention in der eigenen Arbeit zu berücksichtigen
• zeigen Selbstachtsamkeit für ihr eigenes Gesundheitsverhalten und das ihrer Umwelt


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Hochkomplexe Pflege
 
• Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten, Desinfektion, Reinigung und Sterilisation (Hygiene)
o        Infektionsschutzgesetz (IfSG),
o        Biostoffverordnung (BioStoffV), TRBA 250 Empfehlungen der KRINKO
o        Empfehlungen des Robert Koch-Institut (RKI), der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der
        Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), der Aktion „Saubere
        Hände“ (angeregt durch die Weltgesundheitsorganisation WHO) sowie weitere bereichsrelevante Verordnungen.
o        Hygienemanagement und Anforderungen an Hygienepläne gemäß (bundeslandspezifischer) Vorgaben
o        Ausbruchsmanagement (Verhaltensweisen und Maßnahmen) sowie Meldepflicht übertragbarer Infektionen
        einschließlich Umgang mit Gefahrenstoffen
• Expertenstandards (DNQP) und interdisziplinäre Versorgungsleitlinien (AWMF) als Grundlage evidenzbasierter Pflege
• Grundlagen der wissenschaftsgestützten und berufsgruppenübergreifenden Situations- und Risikoeinschätzung:
  Assessmentstrategien
• Erweitertes klinisches Assessment und körperliche Untersuchung über die Lebensspanne – jeweils von der Pädiatrie
  bis zur Geriatrie
o        Ablauf, Durchführung und Ziele der Anamnese, einschließlich, Selbst- und Fremdanamese sowie Katamnese
o        Elemente und Ziele des erweiterten klinischen Assessments einschlich erweiterte physiologische/anatomische
        Grundlagen der körperlichen Untersuchung (Inspektion, Perkussion, Palpation, Auskultation)
o        rechtliche Grundlagen und Dokumentation der körperlichen Untersuchung
 
Prävention und Gesundheitsförderung
 
• Subjektive und wissenschaftliche Theorien und Konzepte von Gesundheit und Krankheit •        Stresstheoretische Ansätze
• Theorien zum Gesundheitsverhalten/Ansätze der Verhaltensänderung
• Grundlagen und Konzepte von Gesundheitsförderung und Prävention
• Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland
• Ausgewählte lebensaltersübergreifende Beispiele der Gesundheitsförderung und Prävention in verschiedenen Settings
  (Einrichtungen/ Klientel der medizinischen/pflegerischen Versorgung, Quartiere, Freizeit, …)
• aktuelle Fragestellungen, Herausforderungen und Ansätze in den Handlungsfeldern beruflicher und betrieblicher
  Gesundheitsförderung und Prävention
 
 


[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Fri Dec 27 01:45:41 CET 2024, CKEY=ppid, BKEY=ppb, CID=BAPP21.3, LANGUAGE=de, DATE=27.12.2024]