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Strafvollzug und Bewährungshilfe

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Strafvollzug und Bewährungshilfe
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, ASPO 01.10.2019
Code: BSP-24.311
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P322-0592
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2S (2 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: 6
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Seminarbeitrag
Prüfungsart:
Seminarbeitrag

[letzte Änderung 21.11.2024]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BSP-24.311 (P322-0592) Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, ASPO 01.10.2019 , 6. Semester, Wahlpflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 67.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Studienleitung


[letzte Änderung 26.11.2024]
Lernziele:
Nach der Teilnahme des Seminars kennen die Studierenden :
-die vielfältigen Aufgaben der Bewährungshilfe und deren Voraussetzungen und können die Klien*tinnen in dieser Bewährungszeit tatkräftig und kompetent unter-stützen  
-die Voraussetzungen und Möglichkeiten des offenen und geschlossenen Vollzuges und kennen die Möglichkeiten der Unterstützung in der Übergangsphase nach der Entlassung
-kennen die Probleme der Grenzbereiche des Vollzuges wie z. B. Demenz im Gefäng-nis,
 Frauen mit Kindern im Gefängnis
-kennen die Möglichkeiten der Besuchsregelungen von Angehörigen und Kindern,
-Einsatzgebiete und Aufgaben der Straffälligenhilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht
-Voraussetzungen des Jugendstrafrechtes und die Funktion und Aufgaben der Ju-gendgerichtshilfe und ihre Aufgaben vor Gericht
-die einschlägigen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG Saarland), des Strafgesetzbuches (StGB) der Strafprozessordnung (StPO), des Jugendgerichtsgeset-zes (JGG), Aufgaben der ambulanten sozialen Dienste der Justiz auf dem Gebiet der Resozialisierungsarbeit (AROG)


[letzte Änderung 21.11.2024]
Inhalt:
Der Haftantritt bedeutet für den Verurteilten einen tiefen Einschnitt in seinem bisheri-gen Leben. Selbst wenn diese Gefängnisstrafe zu einer Bewährungsstrafe ausgesetzt wird, können Auflagen einschneidende Folgen haben. Bei einer mehrjährigen Gefängnis-strafe besteht die Gefahr, dass das soziale Umfeld sich von dem Gefangenen abwendet. Die Stützung des sozialen Umfeldes ist damit ein wichtiger Punkt. Kenntnisse über Be-suchsregelungen von Kindern, Angehörigen oder eine Möglichkeit der Mitnahme von Kindern in den Vollzug sind unentbehrlich. Rechtliche Grenzsituationen können sich er-geben, wenn Frauen im Vollzug Kinder bekommen und diese bei ihnen verbleiben sollen.
Weitere schwierige Grenzsituationen können sich auch aus dem Alter und der Krankheit der Strafgefangenen ergeben.
Wenn bei Klient*innen während des Vollzuges die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist der Bewährungshelfer eine wichtige Schnittstelle für weitere Unterstützungsmöglich-keiten im „Leben draussen“. Dabei sind Kenntnisse des offenen und geschlossenen Voll-zuges unerlässlich.
Jugendgerichtsgesetz und Jugendgerichtshilfe spielen in Gerichtsverhandlungen eine wichtige Rolle bei der Urteilsfindung. Professionelle Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden setzt Kenntnisse des Jugendstrafrechtes voraus.
Im Rahmen des Seminars werden diese Themen jeweils durch ein Referat eröffnet und vertieft durch praktische Fälle.
Die Themen werden zum Anfang des Seminars in der ersten Stunde besprochen verteilt.
Geplant sind Gespräche mit Praktikern aus den angesprochenen Gebieten und sowie eine Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung bzw. Kontakt mit der Jugendvollzugsanstalt  Saarlouis


[letzte Änderung 21.11.2024]
Sonstige Informationen:
Themen des Seminars sind u.a:
-Voraussetzungen der Anordnung einer Bewährung und Aufgaben eines   Bewährungs-helfers
-Haftlockerungen während der Haft und Möglichkeiten der Bewährungshilfe
-Das Kompetenzzentrum KARO der saarländischen Justiz  
-Strafgefangene und ihre Angehörigen, Besuchsregelungen
-Resozialisierung und Vollzug
-Möglichkeiten des offenen und geschlossenen Vollzuges
-Grenzsituationen für schwangere Frauen im Vollzug und Frauen mit Kindern im Gefäng-nis
-Wie gestaltet sich der Vollzug bei einem alten und/oder kranken Menschen
-Jugendgerichtsgesetz und Bewährungshilfe bei jugendlichen Straftätern
-Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendgerichtshilfe im strafgerichtlichen Verfahren
-Vorstellung der Jugendvollzugsanstalten Ottweiler und Saarlouis


[letzte Änderung 21.11.2024]
Literatur:


[noch nicht erfasst]
[Fri Dec 27 02:30:11 CET 2024, CKEY=ssub, BKEY=sp3, CID=BSP-24.311, LANGUAGE=de, DATE=27.12.2024]