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Code: BSP-24.311 |
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2S (2 Semesterwochenstunden) |
3 |
Studiensemester: 6 |
Pflichtfach: nein |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Seminarbeitrag |
Prüfungsart:
Seminarbeitrag
[letzte Änderung 21.11.2024]
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BSP-24.311 (P322-0592) Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, ASPO 01.10.2019
, 6. Semester, Wahlpflichtfach
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 67.5 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Studienleitung |
Dozent/innen: Studienleitung
[letzte Änderung 26.11.2024]
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Lernziele:
Nach der Teilnahme des Seminars kennen die Studierenden : -die vielfältigen Aufgaben der Bewährungshilfe und deren Voraussetzungen und können die Klien*tinnen in dieser Bewährungszeit tatkräftig und kompetent unter-stützen -die Voraussetzungen und Möglichkeiten des offenen und geschlossenen Vollzuges und kennen die Möglichkeiten der Unterstützung in der Übergangsphase nach der Entlassung -kennen die Probleme der Grenzbereiche des Vollzuges wie z. B. Demenz im Gefäng-nis, Frauen mit Kindern im Gefängnis -kennen die Möglichkeiten der Besuchsregelungen von Angehörigen und Kindern, -Einsatzgebiete und Aufgaben der Straffälligenhilfe, Gerichtshilfe, Führungsaufsicht -Voraussetzungen des Jugendstrafrechtes und die Funktion und Aufgaben der Ju-gendgerichtshilfe und ihre Aufgaben vor Gericht -die einschlägigen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG Saarland), des Strafgesetzbuches (StGB) der Strafprozessordnung (StPO), des Jugendgerichtsgeset-zes (JGG), Aufgaben der ambulanten sozialen Dienste der Justiz auf dem Gebiet der Resozialisierungsarbeit (AROG)
[letzte Änderung 21.11.2024]
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Inhalt:
Der Haftantritt bedeutet für den Verurteilten einen tiefen Einschnitt in seinem bisheri-gen Leben. Selbst wenn diese Gefängnisstrafe zu einer Bewährungsstrafe ausgesetzt wird, können Auflagen einschneidende Folgen haben. Bei einer mehrjährigen Gefängnis-strafe besteht die Gefahr, dass das soziale Umfeld sich von dem Gefangenen abwendet. Die Stützung des sozialen Umfeldes ist damit ein wichtiger Punkt. Kenntnisse über Be-suchsregelungen von Kindern, Angehörigen oder eine Möglichkeit der Mitnahme von Kindern in den Vollzug sind unentbehrlich. Rechtliche Grenzsituationen können sich er-geben, wenn Frauen im Vollzug Kinder bekommen und diese bei ihnen verbleiben sollen. Weitere schwierige Grenzsituationen können sich auch aus dem Alter und der Krankheit der Strafgefangenen ergeben. Wenn bei Klient*innen während des Vollzuges die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist der Bewährungshelfer eine wichtige Schnittstelle für weitere Unterstützungsmöglich-keiten im „Leben draussen“. Dabei sind Kenntnisse des offenen und geschlossenen Voll-zuges unerlässlich. Jugendgerichtsgesetz und Jugendgerichtshilfe spielen in Gerichtsverhandlungen eine wichtige Rolle bei der Urteilsfindung. Professionelle Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden setzt Kenntnisse des Jugendstrafrechtes voraus. Im Rahmen des Seminars werden diese Themen jeweils durch ein Referat eröffnet und vertieft durch praktische Fälle. Die Themen werden zum Anfang des Seminars in der ersten Stunde besprochen verteilt. Geplant sind Gespräche mit Praktikern aus den angesprochenen Gebieten und sowie eine Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung bzw. Kontakt mit der Jugendvollzugsanstalt Saarlouis
[letzte Änderung 21.11.2024]
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Sonstige Informationen:
Themen des Seminars sind u.a: -Voraussetzungen der Anordnung einer Bewährung und Aufgaben eines Bewährungs-helfers -Haftlockerungen während der Haft und Möglichkeiten der Bewährungshilfe -Das Kompetenzzentrum KARO der saarländischen Justiz -Strafgefangene und ihre Angehörigen, Besuchsregelungen -Resozialisierung und Vollzug -Möglichkeiten des offenen und geschlossenen Vollzuges -Grenzsituationen für schwangere Frauen im Vollzug und Frauen mit Kindern im Gefäng-nis -Wie gestaltet sich der Vollzug bei einem alten und/oder kranken Menschen -Jugendgerichtsgesetz und Bewährungshilfe bei jugendlichen Straftätern -Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendgerichtshilfe im strafgerichtlichen Verfahren -Vorstellung der Jugendvollzugsanstalten Ottweiler und Saarlouis
[letzte Änderung 21.11.2024]
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Literatur:
[noch nicht erfasst]
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