Thema Digitale Signaturen |
In Deutschland ist am 21.05.2001 ein neues
Signaturgesetz (Bundesgesetzblatt 22) in Kraft getreten, um der
entsprechenden
EU-Richtlinie Rechnung zu tragen.
Es gibt demnach
1. Nationale Gesetzeslage
Das neue SigG stellt qualifizierte elektronische Signaturen
der handschriftlichen Signatur gleich, vorbehaltlich der
Umsetzung im
Die EU-Richtlinie schreibt allerdings den 19.07.2001 als
letztmöglichen Termin der Umsetzung vor
(siehe RegTP-FAQ).
Prof. Rüßmann (Univ. des Saarlandes)
hat Fakten zum
Beweisrecht elektronischer Dokumente zusammengestellt.
Nationale Aufsichtsbehörde:
RegTP - Regulierungsbehoerde für Telekommunikation und Post
.
2. Akkreditierung qualifizierter Signaturen
Genehmigte
Zertifizierungsstellen nach dem deutschen Signaturgesetz:
Empfehlungen des BSI
in Spezifikation zur Entwicklung interoperabler Verfahren
und Komponenten nach SigG/SigV --
PDF-Dokument.
3. Verwendete kryptographische Algorithmen